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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1.) Geltungsbereich 

Die folgenden Konditionen gelten für alle von Lichtbilderei | Brigitte Lummer Fotografie, 52379 Langerwehe, im Folgenden „Fotografin“ genannt, durchgeführten Rechtsgeschäfte.

Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich vollständig oder in Teilen anerkennt.

 

2.) Auftragsproduktionen / Fotoshootings 

• Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht  Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.

Mit Abschluss des Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung fällig. Gemäß der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen.
• Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Beendigung des Fotoshootings in Form einer Online Galerie über die Website www.lichtbilderei.com zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Je nach gewähltem Shootingpaket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder, mehr Aufträge können jederzeit zugebucht werden – in welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
Die Fotografin gewährleistet eine Freiheit der Aufnahmen von Sach- und Rechtsmängeln für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Hochladens auf Ihre Website.
• Ein Fotoshooting geschieht auf eigene Gefahr. Die Fotografin haftet nur für von ihr oder von Personen, die in ihrem Auftrag bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

3.) Nutzungsrechte der Fotografin

• Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin

• Stimmt der Kunde einer Veröffentlichung des Bildmaterials durch die Fotografin zu, wird ein sogenannter Model Release Vertrag geschlossen. Alle, über die im Rahmen der Shootingleistung durch den Kunden erworbenen Bilder, die einer Veröffentlichung durch die Fotografin dienen, werden dem Kunden zusätzlich zur Verfügung gestellt.
• Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsschluss bekannten Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw… ). Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag…).
• Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
• Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

 

4.) Nutzungsrechte des Kunden

Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:

• private Nutzungsrechte
(unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen ist, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird.
Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form)

• Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
• Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.
• Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, Tshirts…) für den privaten Gebrauch.

Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:

• Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
• Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
• Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag. (Private Züchter- und Reitschulenhomepages, Flyer und Ausdrucke in geringer Auflage etc. gelten noch nicht als kommerzielle Nutzung und sind, unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen, gestattet.)

 

5.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien

• Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
• Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.
• Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.

 

6.) Urheberrecht und Namensnennung

• Im Falle der von der Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
• Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website…) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, auf einem Blog usw…) u.a. auf den Namen des Fotografen hingewiesen wird (zB: Foto: Lichtbilderei | Brigitte Lummer Fotografie www.lichtbilderei.com)
• Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung (auf die Homepage oder die Facebookseite) erfolgen.

 

7.) Vetragsstrafe und Schadensersatz

• Verstöße z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.

Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.

 

8.) Anwendbares Recht

Für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über  Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.

 

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Nutzungsrechten haben oder einigen Punkten nicht zustimmen, dann melden Sie sich gerne vorab telefonisch oder per EMail bei mir. 

 

Brigitte Lummer

52379 Langerwehe

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